Hot Site of the Week
Bundesadler

Bundesverfassungsgericht

KW 40/1999, Bundesverfassungsgericht


Bundesverfassungsgericht

http://www.bundesverfassungsgericht.de/

Herzlich Willkommen auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts!

Nun können auch Internet Surfer die Webseite des höchsten Verfassungsorgans, nämlich dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), bewundern. Auf den Webseiten erfährt man mehr über die Aufgaben, Verfahren und Organisation des Bundesverfassungsgerichts und lernt die Richterinnen und Richter kennen. Außerdem kann man in der Bibliothek stöbern, nach Stichwörtern suchen, schon gefällte Urteile nachlesen und vieles mehr.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden alle anderen staatliche Organe, auch den Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit oft für Aufsehen gesorgt, wenn beispielsweise ein schon verabschiedetes Gesetz als verfassungswidrig erklärt und damit zu Fall gebracht wurde. "Politik auf höchster Ebene" könnte man meinen, oft ist es auch nicht ganz klar, wo die Politik gemacht wird, in Bonn (jetzt in Berlin) oder Karlsruhe ... ;-)

Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts wird so formuliert:

"Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats."

Damit nicht jemand auf die Idee kommt seine Verfassungsbeschwerde per eMail los zu werden ist übrigens diese Bemerkung des Verfassungshüters zu beachten, die ich sehr Interessant fand:
"Wichtiger Hinweis: Dieser Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, daß mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können."

Die Homepage bietet ebenfalls eine Sammlung mit Entscheidungen und Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichtes im Volltext an. Außerdem findet man hier Links zu den wichtigsten juristischen Webseiten. Die Webseite ist zweckmäßig und professionell aufgebaut und wird allen rechtsinteressierten Websurfern empfohlen.




Impressum:

Verantwortlich im Sinne des Presserechts und des § 6 Mediendienste-Staatsvertrages:

für Gestaltung und Inhalt der Informationen über das Bundesverfassungsgericht: das Pressereferat des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-9101349 Fax: 0721-9101461

für Inhalt und Richtigkeit der mitgeteilten Entscheidungen:
die Dokumentationsstelle des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-9101287 Fax: 0721-9101461

eMail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de (Technische Betreuung)

Internet-Präsentation in Kooperation mit dem Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes

Layout und Gestaltung: Hendrik Schöttle
Programmierung und Datenbankpflege: Jörg Reichert
Technische Betreuung: bverfg-technik@jurix.jura.uni-sb.de


Copyright © 1999 BVerfG




Surfboard Homepage:

http://www.thing.de/surfboard/